Sicherheit entsteht nicht im Alleingang.
Wo über Anforderungen an Unternehmen beraten wird, gehört die Erfahrung derer an den Tisch, die sie später umsetzen. Die ProSec Gruppe arbeitet in Verbänden, Fachgremien und Netzwerken mit: kontinuierlich, mit klarem Mandat und mit dem Anspruch, Praxis und Regelsetzung näher zusammenzubringen.
Mitarbeiten, nicht kommentieren.
Verbandsarbeit ist für uns kein Repräsentationsthema. Sie ist der Ort, an dem sich entscheidet, ob Sicherheitsanforderungen in der Praxis tragen. Drei Gründe, warum wir Zeit und Fachleute dafür einsetzen.
Anforderungen entstehen, bevor sie gelten.
Regeln für Cybersicherheit werden in Fachgremien und Verbänden vorbereitet, lange bevor sie Unternehmen erreichen. Wer dort mitarbeitet, bringt die Sicht derjenigen ein, die Anforderungen später umsetzen müssen. Das gehört für ein Sicherheitsunternehmen zur Aufgabe.
Erfahrung aus realen Prüfungen und Vorfällen.
In unsere Beiträge fließt, was in Sicherheitsprüfungen, Vorfällen und Nachweisverfahren tatsächlich beobachtet wird. Diese Perspektive ist in der Regelsetzung selten vertreten. Sie hilft, Anforderungen so zu fassen, dass sie Wirkung entfalten und auch ohne eigene Sicherheitsabteilung erfüllbar bleiben.
Anforderungen verstehen, bevor sie verbindlich werden.
Wer an der Vorbereitung beteiligt ist, kennt Begründung und Auslegungsspielraum einer Regel. Diese Kenntnis kommt in der Beratung der Unternehmensführung an: welche Vorgaben tatsächlich greifen, welcher Aufwand angemessen ist und welche Entwicklungen absehbar sind.
Wo wir vertreten sind.
Die Gruppe ist dort vertreten, wo Fachfragen der Cybersicherheit vorbereitet, Positionen der Wirtschaft abgestimmt, Fachkräfte qualifiziert und regionale Digitalvorhaben entwickelt werden.
Vertreten wird die Gruppe, nicht eine einzelne Person. Aufgeführt ist, welche Rolle wir jeweils haben und mit welchem Beitrag wir dort mitarbeiten.
Woran wir mitgearbeitet haben.
Aus der Gremienarbeit entstehen Stellungnahmen zu Vorhaben, die Anforderungen an Unternehmen verändern. Genannt werden Vorhaben, an denen die Gruppe fachlich beteiligt war.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Über die Gremienarbeit im Wirtschaftsrat waren wir an der Bewertung des Referentenentwurfs beteiligt. Im Mittelpunkt standen die Fragen, welche Unternehmen tatsächlich betroffen sind, welche Nachweise verhältnismäßig bleiben und wie sich die Anforderungen ohne eigene Sicherheitsabteilung erfüllen lassen.
NIS-2 im nationalen Recht
Die Erarbeitung des deutschen Umsetzungsgesetzes haben wir fachlich begleitet und beraten. Im Mittelpunkt standen die Betroffenheitsprüfung entlang von Größe und Sektor, die Reichweite der persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung und die Frage, wie sich Anforderungen an die Lieferkette weitergeben lassen, ohne Zulieferer zu überfordern, die keine eigene Sicherheitsorganisation haben.
Mitarbeit in Gremien ist kein Nebenprodukt unserer Arbeit. Sie gehört zu der Verantwortung, die mit dieser Aufgabe verbunden ist.
Wer Unternehmen in Sicherheitsfragen berät, muss dort präsent sein, wo die Regeln entstehen, nach denen sie beurteilt werden. Und muss bereit sein, die eigene Erfahrung dorthin zu geben, statt sie für das eigene Geschäft zu behalten.